Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der THG Börse GmbH & Co. KG:

THG Börse GmbH & Co. KG
Kieshecker Weg 148,
40468 Düsseldorf,
+49 (0) 211 17904 801
info@thg-boerse.de

Stand Dezember 2021

1 Gegenstand der AGB

1.1 Die THG-Börse (nachfolgend „THG-Börse“) stellt eine Plattform (nachfolgend „Plattform“) für die Geltendmachung und Vermarktung des Rechts an der Treibhausgasminderungsquote für batteriebetriebene Fahrzeuge und nicht öffentliche Ladepunkte (nachfolgend „THG-Quote“) zur Verfügung. Grundlage dieser Bündelung (gebündelte Vermarktung) ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Festlegung weiterer Vorschriften zur Minderung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen (38. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung.

1.2 Betreiber von nicht-öffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladepunktverordnung, die Halter von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb (nachfolgend „Elektrofahrzeuge“), haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren, um ihr Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote wahrzunehmen.

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Erbringung der Dienstleistungen durch THG Exchange sowie die Nutzung dieser Dienstleistungen und die Übertragung der Rechte an der THG-Quote durch die Nutzer der Plattform (nachfolgend „Nutzer“). Sie gelten ausschließlich zwischen den Parteien. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Verweise beziehen sich auf die Bestimmungen dieser AGB, sofern hier nicht anders angegeben.

2 Vertragsschluss; Registrierung auf der Plattform

2.1 Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter kann auf folgende Weise zustande
kommen: 

a) durch Registrierung des Nutzers auf der Plattform des Anbieters oder eines Kooperationspartners: Die Registrierung des Nutzers auf der Plattform des Anbieters oder eines Kooperationspartners erfolgt durch Eingabe der Daten des Nutzers in ein Online-Formular. Das Online-Formular kann nur abgesendet werden, wenn der Nutzer diese AGB durch Ankreuzen des Feldes „Ich stimme den AGB zu“ zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert. Mit dem Absenden des Online-Formulars gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Die bloße Präsentation der Leistungen des Anbieters auf der Plattform des Anbieters oder eines Kooperationspartners stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Anbieter bestätigt dem Nutzer die Registrierung per E-Mail. Damit kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer auf der Grundlage dieser AGB zustande. Wird die Plattform eines Kooperationspartners genutzt, leitet der Kooperationspartner die Erklärung des Nutzers als Bote über seine Plattform an den Anbieter weiter. Der Kooperationspartner wird nicht Vertragspartner des Nutzers.

b) über ein bestehendes Konto: Hat der Nutzer bereits aufgrund eines anderen Vertrages mit dem Anbieter ein Konto auf der Plattform des Anbieters angelegt, kann der Nutzer durch Anklicken eines Buttons in seinem bestehenden Konto ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB abgeben. Der Nutzer kann das Angebot nur dann abgeben, wenn er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und durch Anklicken des „Ich bin mit diesen AGB einverstanden“. Der Anbieter schickt dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail. Damit kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer auf der Grundlage dieser AGB zustande.

c) unter Einschaltung eines Vertreters (z. B. Autohändler oder Vermieter): Der Vertreter stellt dem Nutzer ein Vertragsformular zur Verfügung, in das der Nutzer seine persönlichen Daten einträgt. Zudem bestätigt der Nutzer, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und diese AGB akzeptiert. Der Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und dem Nutzer durch die Unterschrift des Nutzers und des Vertreters (als Vertreter des Anbieters) zustande. Das Verhältnis zwischen dem Vertreter und dem Anbieter sowie das Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Vertreter sind nicht Gegenstand dieser AGB.

2.2 Der Anbieter schließt diesen Vertrag mit natürlichen Personen (nachfolgend  „Privatnutzer“ genannt) und juristischen Personen oder rechtsfähigen
Personengesellschaften (nachfolgend „Firmennutzer“ genannt) ab, sofern diese die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat, ist berechtigt, sich als privater Nutzer zu

b) Jede juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU kann sich als Firmennutzer registrieren lassen. In diesem Fall muss bei der Registrierung auch der Name des Unternehmens angegeben Die im Namen des Firmennutzers handelnde Person muss eine entsprechende Firmen-E-Mail-Adresse verwenden. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, dass sie berechtigt ist, im Namen des Unternehmensnutzers zu handeln.

2.3 Der Vertrag kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter des Nutzers geschlossen werden. Der Vertreter des Nutzers bestätigt im Rahmen des Vertragsschlusses nach Ziffer 2.1, dass er mit Vertretungsmacht des Nutzers handelt. Der Vertrag wird zwischen dem Nutzer und dem Anbieter geschlossen.

2.4 Wird ein Vertrag mit einem unternehmerischen Nutzer geschlossen, werden die Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des unternehmerischen Nutzers nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.5 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Abschluss des Vertrages. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen. 

2.6 Der Nutzer hat bei Vertragsschluss sicherzustellen, dass die von ihm gemachten Angaben richtig, vollständig und aktuell sind. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Änderungen seiner Daten (insbesondere Kontodaten) zu informieren. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, Verträge mit dem Anbieter mehrfach mit unterschiedlichen Daten abzuschließen.

3 Bestimmung als Dritter; Inhalt des Vertrages

3.1 Mit dem Abschluss des Vertrages bezeichnet der Nutzer den Anbieter als Dritten im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 1 der 38. BImSchV.

3.2 Mit Abschluss des Vertrages erhält der Nutzer die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge zu registrieren (Ziffer 6) und damit THG-Kontingente von seinen Elektrofahrzeugen auf den Anbieter zur Vermarktung zu übertragen (Ziffer 7). 

3.3 Mit Abschluss des Vertrages ermächtigt der Nutzer den Anbieter auch, übertragene THG-Kontingente (Ziffer 7.) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten. 

3.4 Im Übrigen werden durch den Vertragsschluss keine Verpflichtungen oder Zahlungsansprüche begründet; insbesondere wird das THG-Kontingent noch nicht an den Anbieter abgetreten.

4 Persönliches Konto (nur bei Vertragsabschluss über die Plattform des Anbieters 2.1.a))

4.1 Kommt der Vertrag über die Plattform des Anbieters (www.thg-boerse.de) zustande (Ziffer 2.1.a)), wird für den Nutzer ein persönlicher Account angelegt. 

4.2 Zur Einrichtung des Accounts wählt der Nutzer im Rahmen des Vertragsschlusses (Ziffer 2.1.a)) persönliche Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Darüber hinaus muss der Nutzer die angegebene E-Mail-Adresse durch Anklicken eines Bestätigungslinks bestätigen.

4.3 Der Nutzer kann über sein Konto Elektrofahrzeuge registrieren (Ziff. 6.) und die Zuweisungsdauer der registrierten Elektrofahrzeuge verlängern (Ziff. 8.).

4.4 Registrierte Elektrofahrzeuge werden für die Dauer des Zuweisungszeitraums (Ziffer 7.2.) im Konto des Nutzers mit dem Status „aktives Fahrzeug“
angezeigt. Nach Ablauf des Zuweisungszeitraums wird das registrierte Elektrofahrzeug automatisch als „inaktives Fahrzeug“ im Konto des
Nutzers angezeigt. 

4.5 Der Nutzer kann ein Fahrzeug aus dem Konto löschen, wenn der Zuweisungszeitraum abgelaufen ist. Das Fahrzeug wird dann nicht mehr im Account angezeigt. Der Nutzer kann ein gelöschtes Fahrzeug reaktivieren, indem er es erneut registriert (Ziffer 6.). 

4.6 Der Nutzer missbraucht oder betrügt sein Konto nicht und schadet dem Anbieter auch nicht in anderer Weise durch dessen Nutzung.

5 Anmeldung

5.1 Der Nutzer kann auf der Grundlage des Vertrages eine beliebige Anzahl von Elektrofahrzeugen beim Anbieter anmelden. Die Zulassung von Elektrofahrzeugen kann gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit erfolgen.

5.2 Elektrofahrzeuge können nur zugelassen werden, wenn die folgenden kumulativen Anforderungen erfüllt sind:

(a) das Elektrofahrzeug im Fahrzeugschein als „reines Elektrofahrzeug“ in der Kraftstoffart oder Energiequelle angegeben ist;

b) der Nutzer im Fahrzeugschein als Eigentümer des Elektrofahrzeugs eingetragen ist; bei privaten Nutzern genügt es, wenn ein Mitglied des Haushalts des privaten Nutzers im Fahrzeugschein des Elektrofahrzeugs als Eigentümer eingetragen ist. In diesem Fall bestätigt der private Nutzer mit der Zulassung des Elektrofahrzeugs, dass er mit der Verfügungsgewalt des Halters über das
Fahrzeug handelt;

c) der Nutzer ist Betreiber (2 Nr. 12 Ladesäulenverordnung) einer nicht öffentlich zugänglichen Ladesäule (z.B. Wallboxen in Garagen oder haushaltsübliche Steckdosen, sofern diese theoretisch zum Laden des Elektrofahrzeugs genutzt werden können).

5.3 Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter des Nutzers erfolgen. Der Vertreter des Nutzers bestätigt im Rahmen der Anmeldung, dass er mit Vertretungsmacht des Nutzers handelt. 

5.4 Registrierungen werden erst wirksam, sobald der Nutzer dem Anbieter ein Foto/Scan der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I des zugelassenen Elektrofahrzeugs gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, zur Verfügung stellt. Liegt dem Anbieter bereits eine Kopie/Scan des Fahrzeugscheins des Nutzers vor, kann die Zulassung auch dadurch wirksam werden, dass der Nutzer bestätigt, dass der bereits vorgelegte Fahrzeugschein mit dem vorhandenen Fahrzeugschein identisch und noch aktuell ist.

5.5 Der Nutzer versichert, dass er bei der Registrierung des Elektrofahrzeugs alle Daten und Informationen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß angibt und dass die Daten und Informationen nicht verfälscht oder in irgendeiner Weise manipuliert wurden. Macht ein Nutzer wissentlich und vorsätzlich falsche Angaben und entsteht dem Anbieter hierdurch ein Schaden, so ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet.

5.6 Mit der Zulassung des Elektrofahrzeugs erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter die zugeteilte THG-Quote beim Umweltbundesamt anmeldet, alle für die erfolgreiche Vermarktung der THG-Quote erforderlichen Erklärungen gegenüber anderen Behörden abgibt und die Kopie des Fahrzeugscheins des Nutzers zusammen mit den Daten des Nutzers an Dritte weitergibt.

5.7 Der Anbieter prüft die Zulassungsbescheinigung und die Angaben des Nutzers und bestätigt im Falle einer positiven Prüfung die Zulassung des Elektrofahrzeugs. Der Anbieter kann insbesondere die Zulassung von Elektrofahrzeugen verweigern, wenn der Gesetzgeber keinen Schätzwert nach § 7 Abs. 3 38. 3 38. BImSchV für das Elektrofahrzeug veröffentlicht hat. 

5.8 Wurde der Vertrag unter Einschaltung eines Vertreters geschlossen (Ziffer 2.1.c)), erfolgt auch die Registrierung von Elektrofahrzeugen über den Vertreter. Der Stellvertreter leitet die Informationen aus der Registrierung an den Anbieter weiter. Der Anbieter bestätigt dem Vertreter die Anmeldung. 

Zuteilung der THG-Quote; Ausschluss der Doppelvermarktung 

6.1 Mit der Registrierung eines Elektrofahrzeugs überträgt der Nutzer dem Anbieter das Recht, die THG-Quote des registrierten Elektrofahrzeugs für den Zuordnungszeitraum (Ziffer 7.2) zu vermarkten („Zugeordnete THG-Quote“). 

6.2 Der Zuweisungszeitraum richtet sich nach dem Datum der Zulassung des
Elektrofahrzeugs:

Für Zulassungen von Elektrofahrzeugen ab dem 01.01.2022 ist der Zuordnungszeitraum das aktuelle Kalenderjahr der Zulassung und das folgende Kalenderjahr. 

6.3 Der Nutzer ist nicht verpflichtet, die THG-Quote eines zugelassenen Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum an einen Dritten zu veräußern oder das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten.

7 Verlängerung der Registrierung, Löschung und neue Registrierung

7.1 Der Nutzer kann die Zuweisungsdauer von registrierten Elektrofahrzeugen jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängern.
Verlängerungen können für jedes zugelassene Elektrofahrzeug beliebig oft
vorgenommen werden.

7.2 Verlängerungen sind jedoch nur möglich, wenn die in Ziffer 6.2 genannten Voraussetzungen für die Registrierung weiterhin erfüllt sind. Verlängerungen werden nur wirksam, wenn der Nutzer

a) erneut ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins vorlegt, oder

b) bestätigt, dass der bereits vorgelegte Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch und noch aktuell ist.

7.3 Der Anbieter informiert den Nutzer vor Ablauf der Überlassungsdauer über die Möglichkeit der Verlängerung von zugelassenen Elektrofahrzeugen. 

7.4 Verlängert der Nutzer die Zulassung des Elektrofahrzeugs nicht, wird das Elektrofahrzeug nach Ablauf der jeweiligen Zuordnungsfrist automatisch abgemeldet. Der Nutzer kann abgemeldete Elektrofahrzeuge nach Maßgabe von Ziffer 6 wieder anmelden. 

7.5 Wurde der Vertrag unter Einschaltung eines Stellvertreters geschlossen (Ziffer 2.1.c)), so sind Verlängerungen auch über den Stellvertreter vorzunehmen. 

8 Verkauf der THG-Quote

8.1 Der Anbieter meldet die ihm zugeteilte THG-Quote fristgerecht gemäß § 8 Abs. 1 38. BImSchV beim Umweltbundesamt an. 

8.2 Das Umweltbundesamt bescheinigt das Bestehen der abgetretenen THG-Quote, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Existenzbescheinigung des Umweltbundesamtes ist Voraussetzung für die Vermarktung der abgetretenen THG-Quote. Der Anbieter haftet nicht, wenn das Umweltbundesamt das Bestehen der THG-Quote nicht bescheinigt und der Grund für die fehlende Bescheinigung nicht aus dem Einflussbereich des Anbieters stammt, insbesondere wenn der Anbieter das Umweltbundesamt rechtzeitig informiert hat.

8.3 Der Anbieter vermarktet die ihm zugewiesene und vom Umweltbundesamt bescheinigte THG-Quote ohne weitere Abstimmung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte. Die Vermarktung der jeweiligen THG-Quote des Nutzers ist mit der THG-Quote anderer Nutzer zu bündeln. 

8.4 Der Anbieter kann im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens über die Art und Weise der Vermarktung der zugeteilten THG-Quote frei entscheiden, insbesondere kann er nach eigenem Ermessen entscheiden, zu welchem Preis er die THG-Quote vermarktet. Der Anbieter wird sich bemühen, langfristige Abnahmeverträge mit Dritten abzuschließen, die einen sofortigen Verkauf der THG-Quote ermöglichen.

9 Dienstbezüge

9.1 Sobald der Anbieter zugewiesene THG-Quoten verkauft hat und der dafür erzielte Kaufpreis beim Anbieter eingegangen ist, hat der Nutzer einen Vergütungsanspruch gegen den Anbieter für die zugewiesene THG-Quote. Ist es dem Anbieter nicht möglich, die zugewiesene THG-Quote zu veräußern, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Vergütung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Nutzer den erzielten Verkaufserlös offen zu legen.

9.2 Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Fahrzeugklasse des zugelassenen Elektrofahrzeugs (laut Fahrzeugschein) und wird dem Nutzer bei Zulassung des Elektrofahrzeugs (Punkt 6.) oder bei Verlängerung der Zulassung (Punkt 8.) mitgeteilt. 

9.3 Der Anbieter ist berechtigt, für einzelne Kalenderjahre eine zusätzliche Bonuszahlung anzubieten. Die Höhe der Bonuszahlung wird dem Nutzer bei der Zulassung des Elektrofahrzeugs (Punkt 6.) oder dessen Verlängerung (Punkt 8.) angezeigt. Die Bonuszahlung wird zusammen mit dem Entgelt gemäß Punkt 11. gezahlt.

9.4 Wird der Vertrag gemäß Ziffer 2.1.(c) unter Einschaltung eines Stellvertreters geschlossen, hat der Nutzer keinen Vergütungsanspruch gegen den Anbieter. In diesem Fall rechnet der Stellvertreter etwaige Vergütungsansprüche für das zugewiesene THG-Kontingent im Verhältnis zum Nutzer ab.

10 Datenschutz 

10.1 Der Anbieter wird die Daten des Nutzers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.

10.2 Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Anbieter Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, des Auftrags und für die Nutzung der Plattform und die Abrechnung erforderlich ist.

10.3 Einzelheiten zum Umfang und zur Verwendung der Daten sowie weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung, die auf der Plattform unter dem Link „Datenschutzerklärung“ jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.

11 Freundschaftswerbung

11.1 Der private Nutzer kann über die Plattform andere Besitzer von Elektrofahrzeugen als private Nutzer der Plattform werben (im Folgenden „Freunde“). Zu diesem Zweck kann der private Nutzer einen Einladungslink auf der Plattform generieren. Der Einladungslink kann an Dritte weitergegeben werden.

11.2 Ein privater Nutzer kann beliebig viele Freunde als private Nutzer werben – jeden Freund jedoch nur einmal.

11.3 Die erfolgreiche Anwerbung eines Freundes setzt Folgendes kumulativ voraus:

a) Der Freund muss sich über den generierten Einladungslink des privaten Nutzers erstmalig auf der Plattform registrieren. Erfolgt die Registrierung nicht über den Einladungslink des werbenden Privaten Nutzers, kann keine Zuordnung der Registrierung zu dem werbenden Privaten Nutzer mehr erfolgen. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.

b) Der Freund muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Registrierung ein Elektrofahrzeug auf der Plattform registriert haben.

c) Die THG-Quote des registrierten Elektrofahrzeugs des privaten Nutzers muss von THG-Börse verkauft worden sein.

11.4 Für eine erfolgreiche Werbung im Sinne von §11 Abs. 3 a) bis c) hat der Privatnutzer Anspruch auf eine Freundschaftswerbeprämie. Die Höhe des Freundschaftswerber-Bonus ist variabel und richtet sich nach den Angaben auf der Plattform zum Zeitpunkt der Registrierung des Freundes. Die Auszahlung des Freundschaftswerbungsbonus erfolgt gemäß AGB.

11.5 Der Anspruch auf den Freundschaftswerbungsbonus im Sinne von §11 Abs. 4 entsteht nicht, wenn der private Nutzer oder der Freund seinen Account innerhalb der Frist des § 11 Abs. 3 b) löscht oder wenn der Account innerhalb der Frist des §11 Abs. 3 b) vom Anbieter gelöscht wird. 3 b).

11.6 Private Nutzer dürfen nicht im selben Haushalt wie der geworbene Freund leben.

11.7 Aus datenschutzrechtlichen Gründen zeigt THG-Börse dem privaten Nutzer keine persönlichen Daten (z.B. Nachname, E-Mail-Adresse) über geworbene Freunde an und gibt diese auch auf Anfrage nicht bekannt.

11.8 THG-Börse ist berechtigt, den Freundschaftswerbungsbonus nicht gutzuschreiben und den privaten Nutzer von der Plattform auszuschließen, wenn diese AGB nicht beachtet werden. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf: Eigenempfehlungen und Mehrfachregistrierungen; Verbreitung und Spamming des Einladungslinks auf öffentlichen Seiten, z.B. auf Partnerseiten, auf Facebook, in Foren etc.; Keyword-Bidding mit dem Ziel, Traffic auf Webseiten mit dem Einladungslink zu generieren und auf unsere Domain weiterzuleiten; Werbung für Fake-Accounts sowie jegliche Handlungen, die von uns als nicht im Sinne des Freundschaftswerbungsprogramms eingestuft werden.

11.9 THG-Börse ist berechtigt, das Freundschaftswerbungsprogramm jederzeit zu beenden.

12 Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Der Vertrag endet bei Vertragsschluss im Jahr 2021 mit Ablauf des 31.12.2022, bei Vertragsschluss ab 2022 immer mit Ablauf des 31.12. des auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjahres. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.

12.2 THG-Börse ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung in Textform zu beenden, wenn THG-Börse aus ihr nicht zurechenbaren Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Service bereitzustellen. THG-Börse informiert den Nutzer hierüber unverzüglich, nachdem sie Kenntnis von diesem Umstand erlangt hat. 

Mit der Beendigung des Vertrags endet das Recht des Nutzers auf Nutzung der Plattform. Diese wird jedoch noch solange und soweit zur Verfügung gestellt, wie dies für die Abwicklung nach 12.3 und 12.4 erforderlich ist.

12.3 Die Wirkungen dieses Vertrags bleiben auch bei einer Beendigung des Vertrags noch insoweit und so lange bestehen, wie dies für die Abwicklung bezüglich bereits für einen festen Anmeldezeitraum angemeldeter Elektrofahrzeuge erforderlich ist; dies betrifft insbesondere die Abtretung (Ziff. 4) und die Bestimmung als Dritter bzgl. des entsprechenden Zeitraums, die Meldung gegenüber den zuständigen Stellen, die Vermarktung der THG-Quote sowie die Vergütung für den Nutzer.

12.4 Bei einer unterjährigen Kündigung bleibt die exklusive Bindung an THG-Börse für die Restlaufzeit bzgl. bereits bei THG-Börse angemeldeter Elektrofahrzeuge bestehen; der Nutzer kann bereits angemeldete Elektrofahrzeuge für die Dauer der Vertragslaufzeit also nicht selbst oder über andere Dienstleister dem Umweltbundesamt melden.

13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

13.1 Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn

a) Bestimmungen dieser AGB aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam werden oder

b) Bestimmungen dieser AGB aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen, oder

c) sich die rechtliche oder tatsächliche Situation ändert und der Nutzer oder der Anbieter diese Änderung bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte

d) und dadurch eine Vertragslücke entsteht oder das Gleichgewicht des Vertragsgefüges nicht nur unerheblich gestört wird. Der Anbieter kann die Vertragsbedingungen jedoch nur dann ändern, wenn die gesetzlichen Bestimmungen das Gleichgewicht des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Lücke nicht ausfüllen

13.2 Die Regelung gilt nicht für Änderungen der Vergütung, der Hauptleistungspflichten, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelungen.

13.3 Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Anbieter den Nutzer in seinem Angebot besonders hinweisen.

13.4 Darüber hinaus kann der Nutzer den Vertrag fristlos zu dem im Angebot genannten Änderungsdatum kündigen. 

14 Schlussbestimmungen

14.1 Für Unternehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich zwischen THG-Börse und dem Nutzer aus diesem Vertrag ergeben, Düsseldorf.

14.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit vorhanden. Würde dies jedoch eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen, so wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.

15 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Informieren Sie uns (THG Börse GmbH & Co. KG, Kieshecker Weg 148, 40468 Düsseldorf, +49 (0) 211 17904 801, info@thg-boerse.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.