THG-Prämie und die Steuer: Was muss ich beachten?

Wenn Sie die THG-Quote für Ihr Elektroauto jährlich zu Geld machen, ist die Prämie steuerrelevant. D.h. unter Umständen müssen Sie Steuern bezahlen, weil Sie zusätzliche Einnahmen haben. Wir informieren Sie, womit Sie rechnen können und was Sie eventuell beachten möchten.

Achtung, dieser Blogeintrag ist veraltet – es hat sich eine Änderung in der steuerlichen Betrachtung der THG-Quote ergeben. Mehr dazu in unserem aktuellen Blogbeitrag zu diesem Thema:

Ist die THG-Quote steuerpflichtig?

Derzeit geht man davon aus, dass die THG-Prämie als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ (§ 22 Nr. 3 EStG) behandelt wird. Das bedeutet, die Prämie ist prinzipiell steuerfrei – allerdings nur bis zu einer Freigrenze von maximal 255 Euro.

Was bedeutet die Freigrenze bei der THG-Quote für mich?

Liegt die Auszahlung für Ihre Quote über 255 Euro, muss die gesamte Summe versteuert werden. Dabei richtet sich die Höhe der Versteuerung an Ihrem Einkommen. Das bedeutet, 255 Euro sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze, deren Überschreiten bedeutet, dass vollständig versteuert werden muss. Je mehr man verdient, desto mehr Steuern muss man also für diese zusätzliche Einnahme bezahlen.

Achtung, nicht in die Steuerfalle tappen!

Wenn Ihre THG-Prämie unter 255 Euro liegt, müssen Sie keine Steuern auf den Betrag zahlen. Liegt die Prämie darüber, wie bei der THG-Börse der Fall, fallen prozentual Steuern an. Sie können entscheiden, ob Sie uns um eine niedrigere Auszahlung bitten, um dem Steuereffekt zu entgehen. Denn gerade bei höheren Einkommen kann es sich lohnen, die Prämie bis zur Freigrenze auszureizen, statt einen hohen Steuerbeitrag zu zahlen, bei dem für Sie am Ende weniger Prämie übrigbleibt. Sprechen Sie mit Ihren Steuerberatenden und lassen Sie uns Ihre Entscheidung wissen. 

Und was machen wir mit dem Rest? Gerne spenden wir die verbleibende Summe an ein Umweltschutzprojekt, wie z.B. iplantatree.org.